Robin Stockmar e.K., Heierstraße 22, 33165 Lichtenau-Atteln
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Robin Stockmar e.K., Heierstraße 22, 33165 Lichtenau-Atteln (nachfolgend „Robin Stockmar e.K.“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Beratungs-, Analyse- und Umsetzungsleistungen, Marketing- und Leadgenerierungsleistungen, die Konzeption und Erstellung von Websites und Landingpages erbringt die Robin Stockmar e.K. ausschließlich gegenüber Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern erbringt die Robin Stockmar e.K. ausschließlich Leistungen im Bereich der Edelmetall-Beratung und Edelmetall-Vermittlung nach Maßgabe von § 9 dieser AGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn die Robin Stockmar e.K. sie in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt.
(5) Individuelle Vertragsabreden zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
(6) Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass er die Leistungen nach Absatz 3 Satz 1 als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit beauftragt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote der Robin Stockmar e.K. sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung des Kunden und Auftragsbestätigung der Robin Stockmar e.K. in Schrift- oder Textform zustande. Ein Auftrag bzw. eine Auftragsbestätigung per E-Mail steht einem schriftlichen Auftrag gleich.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungserbringung
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Die Robin Stockmar e.K. schuldet eine sorgfältige, dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Praxis entsprechende Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(2) Soweit Inhalt, Ablauf oder Reihenfolge einzelner Leistungen im Angebot nicht abschließend festgelegt sind, konkretisiert die Robin Stockmar e.K. sie innerhalb des vereinbarten Leistungsrahmens nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden. Eine Änderung der vereinbarten Hauptleistungspflichten ist damit nicht verbunden.
(3) Die Robin Stockmar e.K. ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer und freie Mitarbeiter einzusetzen. Sie bleibt für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich; § 6 gilt für eingesetzte Dritte entsprechend. Werden dabei personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gelten ergänzend die Regelungen zur Unterauftragsverarbeitung im Auftragsverarbeitungsvertrag. Die Robin Stockmar e.K. stellt durch geeignete Vereinbarungen sicher, dass eingesetzte Dritte ihm die für die Rechteeinräumung nach § 12 erforderlichen Nutzungsrechte einräumen.
(4) Wünsche des Kunden, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (Change Requests), sind nicht Bestandteil des Auftrags. Sie werden auf Grundlage eines gesonderten Angebots oder nach Aufwand gesondert vergütet und in Textform vereinbart.
(5) Termine und Beratungsleistungen können nach Wahl der Robin Stockmar e.K. auch im Wege der Videokonferenz (z. B. Zoom, Microsoft Teams, Brevo Meetings, Nextcloud Talk) erbracht werden, sofern nicht ausdrücklich ein Präsenztermin vereinbart ist. Die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen (Internetzugang, Endgerät, Mikrofon) stellt der Kunde auf eigene Kosten bereit.
(6) Die Robin Stockmar e.K. ist berechtigt, die Ausführung von Weisungen oder Vorgaben des Kunden zu verweigern, deren Umsetzung gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere Wettbewerbs-, Urheber-, Datenschutz- oder Strafrecht) verstoßen würde. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt, soweit die Robin Stockmar e.K. die Leistung aus einem vom Kunde zu vertretenden Grund nicht erbringen kann.
(7) Die Leistungen der Robin Stockmar e.K. sind Beratungs-, Umsetzungs- und Dienstleistungen. Eine entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten mit Überwachung des Lernerfolgs im Sinne des § 1 FernUSG ist nicht Vertragsgegenstand; ein vertraglicher Anspruch des Kunden auf eine individuelle Lernerfolgskontrolle wird nicht begründet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der Robin Stockmar e.K.; vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich entsprechend.
(2) Vereinbarte Fristen für Leistungen der Robin Stockmar e.K. beginnen erst, wenn der Kunde die vereinbarten Mitwirkungsleistungen vollständig erbracht hat und eine vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.
(3) Der Kunde steht dafür ein, dass sämtliche von ihm überlassenen Materialien (insbesondere Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken und Daten) frei von Rechten Dritter sind, die der vereinbarten Nutzung entgegenstehen, und dass ihre Verwendung nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Er stellt die Robin Stockmar e.K. von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verwendung dieser Materialien beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, die Robin Stockmar e.K. hat die Rechtsverletzung zu vertreten.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Systeme regelmäßig und dem Stand der Technik entsprechend zu sichern, soweit nicht die Robin Stockmar e.K. die Datensicherung ausdrücklich vertraglich übernommen hat.
(5) Kommt der Kunde mit einer für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlung in Verzug, kann die Robin Stockmar e.K. eine angemessene Entschädigung nach § 642 BGB verlangen. Deren Höhe bestimmt sich nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, abzüglich dessen, was die Robin Stockmar e.K. infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Termine
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Honorare. Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt für Projektleistungen gegenüber Unternehmern folgender Zahlungsplan: 40 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 40 % nach der halben Projektlaufzeit, 20 % nach Abschluss.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) an; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Sämtliche Zahlungen erfolgen ausschließlich unbar per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Die Robin Stockmar e.K. nimmt keine Barzahlungen entgegen.
(5) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die Robin Stockmar e.K. berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückzuhalten; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(6) Der Vergütungsanspruch der Robin Stockmar e.K. bleibt bestehen, wenn und soweit die Leistungserbringung aus Gründen unterbleibt oder sich verzögert, die in der Sphäre des Kunden liegen (insbesondere fehlende Mitwirkung, fehlende Freigaben, fehlende Zugänge) oder wenn der Kunde eine Pausierung der Leistungen wünscht. Ersparte Aufwendungen lässt sich die Robin Stockmar e.K. anrechnen.
(7) Bei einer vom Kunde zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde die der Robin Stockmar e.K. hierfür tatsächlich von dessen Kreditinstitut berechneten Kosten. Dem Kunde bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der geschuldete Betrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung in Textform nachzuzahlen.
(8) Ist der Kunde Unternehmer, kann er gegen Forderungen der Robin Stockmar e.K. nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
(9) Kontingente und Pakete: Erwirbt der Kunde ein vorausbezahltes Leistungskontingent (z. B. eine bestimmte Anzahl an Beratungseinheiten), sind die Einheiten innerhalb der im Angebot vereinbarten Laufzeit abzurufen (bei einem Drei-Monats-Paket innerhalb von drei Monaten, bei einem Jahrespaket innerhalb eines Jahres). Nicht abgerufene Einheiten verfallen mit Ablauf der Laufzeit ersatzlos; beruht der unterbliebene Abruf auf Gründen aus der Sphäre der Robin Stockmar e.K., verlängert sich die Frist entsprechend. Eine Übertragung von Einheiten auf Dritte bedarf der Zustimmung der Robin Stockmar e.K. in Textform. Bei ordentlicher Kündigung durch den Kunden bleiben bereits bezahlte Einheiten bis zum Ablauf der ursprünglichen Laufzeit abrufbar; eine Erstattung erfolgt nicht. Kündigt der Kunde außerordentlich aus einem Grund, den die Robin Stockmar e.K. zu vertreten hat, wird das nicht verbrauchte Guthaben anteilig erstattet; bereits in Anspruch genommene Einheiten werden dabei zum regulären Einzelpreis ohne Paketrabatt berechnet. Der Verfall trägt dem Umstand Rechnung, dass die Robin Stockmar e.K. die vereinbarten Kapazitäten während der gesamten Laufzeit für den Kunden vorhält.
(10) Sagt der Kunde einen vereinbarten Einzeltermin später als zwei Werktage vor dem Termin ab, kann die Robin Stockmar e.K. 50 % des auf den Termin entfallenden Honorars verlangen; erscheint der Kunde ohne Absage nicht, 60 %. Dem Kunde bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; der Robin Stockmar e.K. bleibt der Nachweis eines höheren Schadens gestattet. Die Pauschale entfällt, soweit der Termin einem vorausbezahlten Kontingent entnommen und innerhalb der Kontingentlaufzeit nachgeholt wird. Terminhonorar im Sinne dieses Absatzes ist der auf den jeweiligen Termin entfallende Anteil der vereinbarten Vergütung.
(11) Befindet sich der Kunde als Unternehmer mit einer Entgeltforderung in Verzug, hat die Robin Stockmar e.K. Anspruch auf die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 Euro; dies gilt auch bei Abschlagszahlungen. Die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
(12) Die Robin Stockmar e.K. kann die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten (insbesondere Inkasso- und Rechtsanwaltskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebühren) als Verzugsschaden geltend machen; die Pauschale nach Absatz 11 wird angerechnet. Dem Kunde bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
(13) Werden Leistungen auf Wunsch des Kunden vor Ort erbracht, trägt der Kunde die angemessenen, vorab in Textform abgestimmten Reise- und Übernachtungskosten sowie Reisezeiten. Ohne abweichende Vereinbarung werden Leistungen per Videokonferenz erbracht (§ 3 Abs. 5).
(14) Die Robin Stockmar e.K. ist berechtigt, Vergütungsforderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte, insbesondere zu Factoring-Zwecken, abzutreten; § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 6 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 7 Haftung
(1) Die Robin Stockmar e.K. haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Robin Stockmar e.K. der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung der Robin Stockmar e.K. für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet die Robin Stockmar e.K. im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur in der Höhe, in der der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre, begrenzt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie oder arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(6) Ansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, gegen die Robin Stockmar e.K. verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 8 Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung
Sofern im Rahmen der Zusammenarbeit Aussagen zu Edelmetallen, Kapitalanlagen, steuerlichen oder rechtlichen Fragen getroffen werden, handelt es sich um allgemeine Informationen; sie ersetzen keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne einer gesetzlich regulierten Beratungsleistung. Für verbindliche Beratung ist ein zugelassener Steuerberater, Rechtsanwalt oder ein zugelassener Finanzanlagenberater bzw. -vermittler (§§ 34f, 34h GewO) hinzuzuziehen.
§ 9 Edelmetall-Beratung und -Vermittlung
(1) Die Robin Stockmar e.K. informiert und berät zu physischen Edelmetallen und vermittelt auf Wunsch des Kunden den Erwerb physischer Edelmetalle über einen Kooperationspartner (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Kaufverträge über Edelmetalle kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande. Die Robin Stockmar e.K. wird nicht Vertragspartei des Kaufvertrags. Für den Kaufvertrag gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters, über die der Anbieter den Kunden vor Vertragsschluss informiert.
(3) Zahlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Edelmetallen leistet der Kunde ausschließlich unbar und unmittelbar an den jeweiligen Anbieter. Die Robin Stockmar e.K. nimmt keine Kundengelder entgegen und wickelt keine Zahlungen für Edelmetallkäufe ab; Barverkäufe oder Barzahlungen finden nicht statt.
(4) Die Robin Stockmar e.K. erhält für die Vermittlung eine Provision vom jeweiligen Anbieter. Die Beratungs- und Vermittlungsleistung ist für den Kunden unentgeltlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(5) Die Robin Stockmar e.K. weist darauf hin, dass die Preise von Edelmetallen Schwankungen auf dem Finanz- bzw. Rohstoffmarkt unterliegen, auf die die Robin Stockmar e.K. und der Anbieter keinen Einfluss haben. Ein Widerrufsrecht des Kunden hinsichtlich des Kaufvertrags kann nach § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB ausgeschlossen sein; maßgeblich sind insoweit die Bedingungen und Widerrufsinformationen des jeweiligen Anbieters.
§ 10 Leadgenerierung und Marketing-Dienstleistungen
(1) Die Robin Stockmar e.K. erbringt gegenüber Unternehmern Leistungen der Leadgenerierung (Gewinnung von Interessenten- und Kundenkontakten) sowie damit verbundene Marketing-Leistungen (insbesondere Konzeption, Erstellung und Betreuung von Kampagnen, Landingpages und Werbemitteln sowie Auswertung und Qualifizierung von Kontakten). Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, werden Kampagnen zur Leadgenerierung im Namen und für Rechnung des Kunden durchgeführt; die Robin Stockmar e.K. tritt gegenüber den Interessenten nicht in eigenem Namen in Erscheinung. Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die im Rahmen der Kampagne erhobenen personenbezogenen Daten; die Robin Stockmar e.K. wird als Auftragsverarbeiter tätig. Die Parteien schließen hierzu vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Der Kunde ist für die rechtskonforme Verwendung der übergebenen Kontakte allein verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung der Anforderungen an werbliche Ansprache (§ 7 UWG), die Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten (Art. 13, 14 DSGVO) sowie für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm vorgegebenen oder freigegebenen Kampagneninhalte, Zielgruppen und Angebote. Der Kunde stellt die Robin Stockmar e.K. insoweit von Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, die Robin Stockmar e.K. hat die Pflichtverletzung zu vertreten.
(4) Die Vergütung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Angebots, insbesondere als Vergütung je übergebenem Kontakt (Cost-per-Lead) oder als erfolgsbezogene Provision. Der Vergütungsanspruch der Robin Stockmar e.K. entsteht mit der vertragsgemäßen Übergabe des jeweiligen Kontakts und bleibt davon unberührt, ob zwischen dem Kunden und dem Interessenten in der Folge ein Vertrag zustande kommt, fortbesteht oder rückabgewickelt wird. Eine Stornohaftung der Robin Stockmar e.K. besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(5) Die Robin Stockmar e.K. schuldet die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, jedoch keine bestimmte Anzahl, Qualität oder Abschlussquote von Kontakten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird (§ 3 gilt entsprechend).
(6) Soweit sich Kampagnen auf erlaubnispflichtige Tätigkeiten des Kunden beziehen (insbesondere Versicherungs- oder Finanzanlagenvermittlung und -beratung, Krankenversicherungen, Kryptowerte-Dienstleistungen), wird die Robin Stockmar e.K. ausschließlich als Marketing-Dienstleister bzw. Tippgeber tätig. Seine Tätigkeit beschränkt sich auf die Herstellung des Kontakts zwischen Interessent und Kunde. Die Robin Stockmar e.K. erbringt keine Beratung oder Vermittlung im Sinne der §§ 34c, 34d, 34f GewO, des KWG, WpIG oder der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR); die fachliche Beratung, die Vermittlung und der Vertragsabschluss obliegen ausschließlich dem Kunden bzw. den von ihm eingesetzten zugelassenen Personen. Der Kunde sichert zu, über die für seine Tätigkeit erforderlichen Erlaubnisse und Registrierungen zu verfügen.
(7) Abweichend von Absatz 2 können die Parteien vereinbaren, dass die Robin Stockmar e.K. Kontakte im eigenen Namen und über eigene Kanäle gewinnt und diese auf Grundlage einer ausdrücklichen, dokumentierten Einwilligung der betroffenen Personen an den Kunden übermittelt. In diesem Fall ist die Robin Stockmar e.K. bis zur Übermittlung datenschutzrechtlich verantwortlich; mit der Übermittlung wird der Kunde eigenständiger Verantwortlicher und erfüllt die ihn insoweit treffenden Informationspflichten (insbesondere Art. 14 DSGVO). Die Absätze 3 bis 6 gelten entsprechend.
(8) Werbebudget: Das Budget für Werbeanzeigen bestimmt der Kunde. Sämtliche Werbekosten der Plattformen (insbesondere Meta, Google, LinkedIn, TikTok) trägt der Kunde zusätzlich zur Vergütung der Robin Stockmar e.K.; die Abrechnung der Werbekosten erfolgt unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Plattform über die Konten und Zahlungsmittel des Kunden.
(9) Plattform-Risiko: Werbe- und Social-Media-Konten, Business-Manager-Zugänge und Kampagnen unterliegen den Richtlinien und Entscheidungen der jeweiligen Plattformbetreiber. Sperrungen oder Einschränkungen von Konten, die Ablehnung oder Löschung von Anzeigen und Kampagnen sowie Reichweitenveränderungen durch die Plattformbetreiber liegen außerhalb des Einflussbereichs der Robin Stockmar e.K., stellen keinen Mangel seiner Leistung dar und lassen den Vergütungsanspruch unberührt, es sei denn, die Robin Stockmar e.K. hat die Maßnahme der Plattform durch eine von ihm zu vertretende Pflichtverletzung verursacht. Die Robin Stockmar e.K. unterstützt den Kunden auf Wunsch bei Einsprüchen gegen Plattform-Entscheidungen; hierauf gerichtete Leistungen werden nach Aufwand vergütet.
(10) Kontakte, die die Robin Stockmar e.K. im Rahmen von Kampagnen für den Kunden gewinnt, sind und bleiben Kontakte des Kunden. Eine Nutzung dieser Kontakte durch die Robin Stockmar e.K. für eigene Zwecke oder eine Vermittlung an Dritte findet nicht statt. Die Parteien können die Übernahme einzelner Kontakte durch die Robin Stockmar e.K. ausdrücklich in Textform vereinbaren; Voraussetzung ist, dass die betroffene Person gegenüber der Robin Stockmar e.K. ausdrücklich in die werbliche Kontaktaufnahme eingewilligt hat (Einwilligungsbaustein: Anlage 4 zum Auftragsverarbeitungsvertrag). Eine Weitergabe übernommener Kontakte an Dritte erfolgt zusätzlich nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung der betroffenen Person mit konkret benanntem Empfänger. Kontakte, die die Robin Stockmar e.K. unabhängig von Kampagnen des Kunden über eigene Kanäle gewinnt (Absatz 7), sind und bleiben Kontakte der Robin Stockmar e.K..
§ 11 Websites, Landingpages und weitere Werkleistungen
(1) Die Robin Stockmar e.K. erbringt gegenüber Unternehmern die Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung von Websites, Landingpages und einzelnen Web-Bausteinen sowie hierauf bezogene Betreuungsleistungen. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. dem vereinbarten Konzept.
(2) Soweit ein bestimmter Erfolg geschuldet ist, gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts. Der Kunde prüft das fertiggestellte Werk unverzüglich und erklärt die Abnahme in Textform. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform anzeigt oder wenn er das Werk produktiv nutzt, insbesondere die Website öffentlich zugänglich macht. Dies gilt entsprechend für sonstige abnahmefähige Arbeitsergebnisse.
(3) Nach Abstimmung des Konzepts nennt die Robin Stockmar e.K. einen Festpreis, der die vereinbarten Leistungen bis zur Veröffentlichung umfasst. Zusätzliche Wünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gemäß § 3 Abs. 4 gesondert vereinbart und vergütet. Verzögerungen, die darauf beruhen, dass Inhalte, Freigaben oder Zugänge des Kunden ausbleiben, verschieben vereinbarte Termine entsprechend (§ 4).
(4) Der Kunde erhält die Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen nach Maßgabe von § 12, also mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
(5) Software, Erweiterungen, Schriften, Bild- und Videomaterial Dritter unterliegen den Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter. Die Robin Stockmar e.K. weist auf die einschlägigen Bedingungen hin; die laufenden Kosten trägt der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart ist. Domains, Hosting-Verträge und Zertifikate werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf den Namen und für Rechnung des Kunden beschafft und von diesem unterhalten.
(6) Für vom Kunde überlassene Materialien gilt § 4 Abs. 3.
(7) Die Robin Stockmar e.K. schuldet keine Rechtsberatung (§ 8). Die inhaltliche Verantwortung für Pflichtangaben der Website, insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise, Einwilligungsverwaltung, Widerrufsbelehrung und Preisangaben, liegt beim Kunde. Die Robin Stockmar e.K. setzt die vom Kunde oder dessen Rechtsberatung freigegebenen Texte und technischen Vorgaben um und weist auf erkennbare Lücken hin.
(8) Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, eine bestimmte Reichweite oder die Erwähnung in Antworten KI-gestützter Systeme wird nicht geschuldet und nicht zugesichert. Geschuldet ist die fachgerechte Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen nach anerkannten Standards.
(9) Betreuung, Pflege und Sicherheitsaktualisierungen nach der Veröffentlichung erfolgen nur aufgrund gesonderter Vereinbarung. Ohne eine solche Vereinbarung obliegen Betrieb, Datensicherung und Aktualisierung dem Kunden.
§ 12 Nutzungsrechte und Referenznennung
(1) Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck. Weitergehende Rechte, insbesondere Vervielfältigung über den vereinbarten Zweck hinaus, Bearbeitung oder Weiterverkauf, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Vor vollständiger Zahlung ist jede Nutzung der Arbeitsergebnisse, insbesondere ihre Veröffentlichung, unzulässig.
(2) Die Robin Stockmar e.K. ist berechtigt, den Kunden ausschließlich zu Referenzzwecken unter Nennung von Name und Logo auf seiner Website und in Angeboten zu benennen und erstellte Arbeitsergebnisse in Ausschnitten darzustellen. Der Kunde kann dem jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen; die Robin Stockmar e.K. entfernt die Nennung dann unverzüglich. Kennzahlen und Ergebnisse aus der Zusammenarbeit werden nur mit gesonderter Freigabe des Kunden in Textform veröffentlicht; § 6 bleibt unberührt.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge ohne vereinbarte Laufzeit können von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform (z. B. per E-Mail) gekündigt werden.
(2) Ist im Angebot gegenüber einem Unternehmer eine Laufzeit vereinbart, beträgt die Erstlaufzeit, sofern dort nichts anderes bestimmt ist, zwölf Monate. Die ersten drei Monate der Erstlaufzeit gelten als Testphase: Innerhalb der Testphase kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Testphase in Textform kündigen. Wird nicht gekündigt, läuft der Vertrag bis zum Ende der Erstlaufzeit fort und verlängert sich anschließend um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Gegenüber Verbrauchern werden Laufzeitbindungen und automatische Verlängerungen nicht vereinbart.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen bleiben abrechenbar.
(4) Kündigt der Kunde einen Vertrag über Werkleistungen frei (§ 648 BGB), kann die Robin Stockmar e.K. die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen; es wird vermutet, dass ihm danach 5 % der auf den nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung zustehen. Bei Dienstleistungen richtet sich die Vergütung nach § 628 BGB. Dem Kunde bleibt jeweils der Nachweis einer höheren Ersparnis gestattet.
(5) Auf Verträge mit Unternehmern über laufende Umsetzungs-, Betreuungs- und Kampagnenleistungen findet § 627 BGB keine Anwendung, soweit gesetzlich zulässig.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon, Kontaktformular oder Online-Terminbuchung) geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen der Robin Stockmar e.K. sowie über die Bereitstellung digitaler Inhalte ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular (Anlage), die dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
(2) Für ein etwaiges Widerrufsrecht hinsichtlich des Kaufvertrags über Edelmetalle ist allein der jeweilige Anbieter verantwortlich; insoweit gilt § 9 Abs. 5.
§ 15 Datenschutz
Die Robin Stockmar e.K. verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar auf der Website der Robin Stockmar e.K..
§ 16 Nutzung von Kundendaten für KI-gestützte Anwendungen
(1) Die Robin Stockmar e.K. ist berechtigt, im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobene oder vom Kunden übermittelte Daten in anonymisierter oder aggregierter Form – also ohne Personenbezug und ohne die Möglichkeit eines Rückschlusses auf den Kunden, dessen Kunden oder dessen Geschäftsgeheimnisse – zu nutzen, um eigene Prozesse, Werkzeuge und KI-gestützte Anwendungen zu entwickeln, zu betreiben, zu prüfen und zu verbessern, einschließlich Qualitätssicherung und Fehleranalyse.
(2) Personenbezogene Daten werden hierfür nur verwendet, soweit eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht. Ein Training von KI-Modellen mit personenbezogenen Daten des Kunden oder der von ihm übergebenen Kontakte findet nicht statt. Soweit die Robin Stockmar e.K. personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, richtet sich die Verarbeitung ausschließlich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag und den dokumentierten Weisungen; eine Nutzung dieser Daten zu eigenen Zwecken erfolgt nicht.
(3) Setzt die Robin Stockmar e.K. KI-Dienste Dritter ein, stellt sie durch Auswahl und Konfiguration der Dienste (z. B. Deaktivierung der Trainingsnutzung, Einsatz von Unternehmenszugängen) sicher, dass Eingaben nicht zum Training der Modelle des Drittanbieters verwendet werden, soweit die Anbieter entsprechende Einstellungen vorsehen. § 6 (Vertraulichkeit) bleibt unberührt.
(4) Der Kunde kann der Nutzung nach Absatz 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen (info@robin-stockmar.de). Bestandteile, die bereits anonymisiert oder aggregiert sind und keiner Person und keinem Unternehmen mehr zugeordnet werden können, bleiben von einem Widerspruch unberührt, da eine nachträgliche Entfernung technisch nicht möglich ist; hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.
(5) Für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung nach diesem Paragraphen gilt § 7.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
Die Robin Stockmar e.K. ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 VSBG).
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Paderborn; Erfüllungsort ist der Sitz der Robin Stockmar e.K..
(3) Die Robin Stockmar e.K. kann diese AGB gegenüber Unternehmern mit Wirkung für bestehende Dauerschuldverhältnisse ändern, soweit ein sachlicher Grund besteht (insbesondere Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen) und die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschiebt; Hauptleistungspflichten werden hierdurch nicht geändert. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die geänderten AGB; auf diese Folge wird in der Mitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht er, gelten die bisherigen AGB fort; beide Parteien können den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung ordentlich kündigen. Die Zustimmungsfiktion gilt nicht für Änderungen der Vergütung oder der vereinbarten Hauptleistungspflichten.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden (§ 305b BGB) haben Vorrang und bedürfen keiner Form.
Anlage: Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Teil A – Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Robin Stockmar e.K.
Heierstraße 22
33165 Lichtenau-Atteln
E-Mail: info@robin-stockmar.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Teil B – Widerrufsbelehrung für die Bereitstellung digitaler Inhalte
Diese Belehrung gilt für Verträge über die Bereitstellung nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlicher digitaler Inhalte, insbesondere für kostenlose Downloads, bei denen Sie anstelle einer Zahlung personenbezogene Daten bereitstellen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Robin Stockmar e.K., Heierstraße 22, 33165 Lichtenau-Atteln, E-Mail: info@robin-stockmar.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, endet die Ihnen eingeräumte Berechtigung zur weiteren Nutzung der digitalen Inhalte. Haben Sie für die Bereitstellung keine Zahlung geleistet, sind Rückzahlungen nicht veranlasst.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei einem Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte, bei dem Sie keinen Preis zahlen, erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir mit der Vertragserfüllung begonnen haben (§ 356 Abs. 5 Nr. 1 BGB), also mit der Zusendung des Download-Links. Soweit Sie ausnahmsweise einen Preis zahlen, erlischt das Widerrufsrecht nur, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht erlischt, und wir Ihnen eine Bestätigung des Vertrags zur Verfügung gestellt haben.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Robin Stockmar e.K., Heierstraße 22, 33165 Lichtenau-Atteln, E-Mail: info@robin-stockmar.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung / die Bereitstellung der folgenden digitalen Inhalte (*):
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.